Warum Behördenpost 2026 noch immer offen liegt
Der Fall: Daten, die nie hätten reisen dürfen
Vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern bat ein AfD-Politiker per Sammelmail im Juli nahezu alle Meldebehörden des Landes um Namen und Anschriften junger Wahlberechtigter. Mehrere Ämter schickten daraufhin Tausende Datensätze per E-Mail, einige ohne Passwortschutz. Nach Recherchen des Handelsblatts liegen diese Daten nun in einem umfangreichen Leak. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat mehrere Prüfverfahren eingeleitet, eines davon gegen ein Amt, das neben Namen und Anschriften auch vollständige Geburtsdaten übermittelte.1
Der Leak selbst geht auf einen Angriff auf einen Hosting-Dienstleister der AfD im September zurück. Dabei wurden Postfächer kopiert, die Partei spricht von „großen Datenmengen“.2 Die Daten sind also nicht unterwegs abgefangen worden, sondern beim Empfänger abgeflossen. Genau das ist für die Frage der Verschlüsselung entscheidend.
Zuerst: die Herausgabe selbst
Bevor es um Technik geht, steht eine Rechtsfrage. Das Melderecht gibt Parteien keinen Anspruch auf Gruppenauskünfte vor Wahlen. Die Meldebehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und muss dabei alle Parteien grundsätzlich gleich behandeln.3 Wer solche Daten herausgibt, muss Zweckbindung und Löschfristen im Blick behalten. Dass Ämter sie ohne jede Absicherung verschickten, ist deshalb zuerst ein Organisationsversagen, nicht nur ein technisches.
Nach einer Auswertung des Portals schwerin.news kamen Passwörter für geschützte Dateien teilweise per gewöhnlicher Mail hinterher.4 Das ist das bekannte Muster: eine Passwort-Datei, deren Schlüssel auf demselben Kanal mitreist, schützt vor wenig.
Was echte Verschlüsselung hier geändert hätte
Eine mit OpenPGP verschlüsselte Mail liegt auch im Postfach auf dem Server als Chiffrat. Lesen kann sie nur, wer den privaten Schlüssel besitzt, und der bleibt beim Empfänger. Wer ein solches Postfach kopiert, erbeutet unlesbare Daten. Hätte die Empfängerseite einen Schlüssel veröffentlicht und die Ämter ihn genutzt, wäre der Hack beim Hosting-Dienstleister für diese Daten weitgehend folgenlos geblieben.
Zwei Bedingungen gehören ehrlich dazu: Der Empfänger muss überhaupt Schlüssel haben, und entschlüsselte Kopien (Weiterleitungen, Exporte, Anhänge) dürfen nicht wieder unverschlüsselt auf dem Server landen. Erzwingen können Behörden das nicht, aber verlangen: Ohne Schlüssel des Empfängers keine Massendaten per E-Mail, stattdessen Post oder ein Portal.
Warum Behörden selten verschlüsseln
Das Problem ist alt. Schon 2014 berichtete netzpolitik.org, dass bei der Standardinstallation von Outlook im Bundestag nur S/MIME-Zertifikate infrage kamen und PGP nur auf gesonderten Wunsch eingerichtet wurde, also meist gar nicht.5 Der Staat hat PGP allerdings nicht völlig ignoriert: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Gpg4win in Auftrag gegeben.6 Es fehlte an der flächendeckenden Umsetzung in den Behörden.
Für die Gemeinden liegt eine Umfrage des baden-württembergischen Landesdatenschutzbeauftragten von 2019 vor. Von 1.101 Gemeinden beteiligten sich 968, 918 gaben ihre Antworten frei. Gefragt wurde, ob die Gemeinde mit anderen Gemeinden, Behörden, Unternehmen oder Bürgern verschlüsselt per E-Mail kommunizieren kann. OpenPGP nannten 5 Gemeinden (0,54 %), S/MIME 14 (1,53 %), De-Mail 206 (22,44 %), Transportverschlüsselung bei SMTP 85 (9,26 %). Ein „gesichertes Behördennetz“ gaben 462 an (50,33 %), das nach Einschätzung des Datenschutzbeauftragten aber keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist. Von den vier Gemeinden, die Bürgern OpenPGP anboten, fand die Behörde auf Webseiten und Schlüsselservern keinen öffentlichen Schlüssel.7
Auch die Debatte in Essen zeigt die Haltung: In der Bezirksvertretung I wies ein Vertreter der Linken im August 2024 darauf hin, dass PGP seit über 40 Jahren kostenlos verfügbar und einfach zu bedienen sei (tatsächlich gibt es PGP seit 1991), und fragte, warum die Verwaltung ein kostenpflichtiges Programm präferiere.8
De-Mail: der gescheiterte Umweg
Die Telekom stieg 2022 aus De-Mail aus, 1&1 mit GMX und Web.de folgte 2024 und 2025. Der letzte Anbieter stellt den Dienst zum 31. Dezember 2026 ein.9 De-Mail bot zunächst keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Ab 2015 gab es zwar ein optionales Plug-in auf OpenPGP-Basis, das nach damaliger Einschätzung aber keine große Breitenwirkung haben würde.10
OpenPGP: offen, aber nicht ohne Haken
PGP gibt es seit 1991.11 Der offene Standard OpenPGP gilt seit November 2007 als RFC 4880 und wurde im Juli 2024 durch RFC 9580 abgelöst.12 Die Community ist allerdings gespalten: GnuPG verfolgt mit LibrePGP einen eigenen Weg, was die Interoperabilität gefährden kann.13 Für eine Behörde, die einen Standard einführen soll, ist das ein Argument für Vorsicht, aber keines gegen Verschlüsselung überhaupt.
Auch bei den Programmen hat sich viel getan: Bis 2020 brauchte man für Thunderbird das Zusatzprogramm Enigmail und die externe Software GnuPG. Seit Thunderbird 78 ist OpenPGP eingebaut und ab Version 78.2.1 standardmäßig aktiviert.14 Eine Einschränkung bleibt: Das Web of Trust wird nicht direkt unterstützt, Nutzer müssen Schlüssel also meist selbst bestätigen. Ein Gericht sollte den Fingerabdruck seines Schlüssels deshalb zusätzlich an anderer Stelle veröffentlichen.
Die Justiz: nicht ausgesperrt, aber hohe Hürden
Das beA ist ein Anwaltspostfach, aber Bürger sind nicht grundsätzlich draußen. Seit dem 1. Januar 2022 gibt es das Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), seit Oktober 2023 im Pilotbetrieb „Mein Justizpostfach“ (MJP).15 Beim MJP wird ein öffentliches Zertifikat bei der Justiz hinterlegt und der Bürger erhält eine Schlüsseldatei, sodass Nachrichten verschlüsselt ausgetauscht werden. Die Hürde liegt woanders: Man braucht ein BundID-Konto, und die Anmeldung läuft über Online-Ausweis oder vergleichbare Verfahren.16 Dass Nachrichten vom beA ins MJP zunächst nur mit Fehlermeldung funktionierten, räumte die Anwaltschaft selbst ein.17
Das beA selbst ist keine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Nachrichten werden in einem Hardware-Sicherheitsmodul auf dem Server umgeschlüsselt, damit Vertreter Zugriff haben. Das räumt auch die Bundesregierung ein.18 Wer also von „Ende-zu-Ende“ spricht, sollte diesen Unterschied benennen.
Ein Einwand gegen den PGP-Vorschlag sollte offen stehen: Für fristwahrende Schriftsätze zählen nur die gesetzlich vorgesehenen sicheren Übermittlungswege. Ein Informationsschreiben der Justiz NRW nennt hierfür unter anderem MJP, eBO und De-Mail.19 Eine verschlüsselte einfache E-Mail gehört nicht dazu. Für vertrauliche Korrespondenz etwa mit Zeugen wäre sie trotzdem eine sinnvolle Ergänzung.
Was dagegen spricht und warum es nicht reicht
Das stärkste Argument der Verwaltung: Eine zentrale Zertifizierung wie bei S/MIME lässt sich in Outlook einfacher betreiben. Das stimmt, aber auch S/MIME ist für Bürger kein Selbstläufer. Zertifikate, die nur die E-Mail-Adresse bestätigen, kosten laut einem Preisvergleich vom Oktober 2026 ab etwa 19 bis 21 Euro im Jahr, etwa bei Certum, GlobalSign, D-Trust oder Sectigo.20 Kostenlose Angebote sind selten und eingeschränkt: Das kostenlose Angebot des Fraunhofer-Instituts SIT (Volksverschlüsselung) soll laut einem Forenhinweis zum 31. Januar 2026 eingestellt worden sein, und beim Anbieter Actalis erzeugt nach einer Beschreibung von 2022 die Zertifizierungsstelle den privaten Schlüssel.21 Ein OpenPGP-Schlüssel dagegen ist in Minuten selbst erzeugt, kostenlos und bleibt beim Nutzer. Bleibt die Bedienung: Ohne Schulung und eine klare Dienstanweisung bleibt jede Technik ungenutzt.
Fazit
Die Technik für verschlüsselte Behördenpost ist vorhanden. Es fehlen Vorgaben: keine Massendaten ohne Verschlüsselung per E-Mail, ein veröffentlichter Schlüssel für jede Behörde, Schulung und ein einfacher Ausweg für Bürger ohne Schlüssel. Der Fall aus Mecklenburg-Vorpommern zeigt, was passiert, wenn dies fehlt: Die Daten junger Wähler lagen unverschlüsselt in Postfächern, die schließlich gehackt wurden.
Fußnoten
- Handelsblatt: AfD-Leak, Tausende Meldedaten im Leak (Oktober 2026). Sammelmail, Prüfverfahren des Landesdatenschutzbeauftragten Sebastian Schmidt. Das Handelsblatt nennt den 16. Juli als Datum der Sammelmail, ein lokales Portal (schwerin.news) führt die Anfrage unter dem 27. Juli. Der Text nennt deshalb nur den Monat. ↩
- Mimikama: AfD-Datenleck, die wichtigsten Fragen zu 421.000 Mails (Angriff auf einen Hosting-Dienstleister im September 2026); ZDFheute: Geleakte AfD-Mails, Was wir wissen und was nicht (Aussage der Partei zu „großen Datenmengen“). Die Echtheit des Materials ist nach Berichten noch nicht vollständig verifiziert. ↩
- Berliner Datenschutzbeauftragte: Ratgeber Wahlwerbung (2021), zur Auskunft nach Bundesmeldegesetz, Ermessen der Meldebehörde und Gleichbehandlung der Parteien. ↩
- schwerin.news: AfD-Leak, 5.385 Erstwähler-Adressen aus Schwerin (Auswertung eines lokalen Portals, nicht unabhängig verifiziert). ↩
- netzpolitik.org: Vom Versuch, verschlüsselt mit einem Abgeordneten zu kommunizieren (2014). ↩
- Gpg4win für Durchblicker, nennt das BSI als Auftraggeber des Projekts. ↩
- LfDI Baden-Württemberg: Ergebnisse der Datenschutz-Umfrage bei allen Gemeinden (Version 1.0, 4. November 2019), Fragen 38 bis 40. Basis: 918 Gemeinden mit freigegebenen Antworten, Mehrfachnennungen möglich, Selbstauskunft. ↩
- Stadt Essen, Bezirksvertretung I, Sitzung vom 27. August 2024: Herr Trübenbach (Die PARTEI/Die LINKE) weist auf die kostenfreie PGP-Verschlüsselung hin und kann nicht nachvollziehen, warum die Verwaltung ein zu bezahlendes Programm präferiere. Ratsinformationssystem; Beschlusstext. ↩
- WinFuture: Das endgültige De-Mail-Aus kommt; WinFuture: De-Mail, jetzt endgültig und offiziell tot. ↩
- InfoWorld: German e-government service gets OpenPGP-based plug-ins; KuppingerCole: De-Mail now with end-to-end encryption. ↩
- Wikipedia: Pretty Good Privacy (erste Version 1991 von Phil Zimmermann). ↩
- RFC 9580: OpenPGP (Juli 2024), ersetzt RFC 4880; Webiano und Wikipedia (RFC 4880, November 2007). ↩
- Privacy Guides: A schism in the OpenPGP world; Webiano: GnuPG enters a new era as OpenPGP splits. ↩
- Mozilla Wiki: Thunderbird and OpenPGP (Enigmail bis Version 68, OpenPGP integriert ab 78, standardmäßig aktiv ab 78.2.1); LWN: OpenPGP in Thunderbird (September 2020), zur Einschränkung beim Web of Trust. ↩
- EGVP: Sicherer Übermittlungsweg für Bürger und Organisationen (eBO seit 1. Januar 2022, MJP seit Oktober 2023); Justiz NRW: Mein Justizpostfach. ↩
- Einrichtung und Funktion des Mein Justizpostfachs (Dezember 2023): BundID mit hohem Vertrauensniveau, Schlüsseldatei, öffentliches Zertifikat bei der Justiz. ↩
- Kammerreport Hamburg: Neu, Mein Justizpostfach (beA-Newsletter 8/2023). ↩
- Bundestag, Drucksache 19/25999 (Umverschlüsselung im HSM); LTO: beA-Gutachten, keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. ↩
- OLG Hamm: Informationsschreiben für Sachverständige (2024), sichere Übermittlungswege nach § 130a ZPO. ↩
- hosttest.de: Günstige Anbieter für S/MIME E-Mail Zertifikate im Vergleich (Stand 18. Oktober 2026); PSW Group: S/MIME-Zertifikate (Certum S/MIME Mailbox, GlobalSign Personal Sign 1 und D-Trust S/MIME ID ab 19 Euro, Sectigo S/MIME Basic ab 21 Euro, jeweils inklusive Mehrwertsteuer; Preisangaben von Vergleichs- und Reseller-Seiten, nicht von den Herstellern). ↩
- Kuketz-Forum: Kostenlose S/MIME Class 3 Zertifikate für private Nutzung (Hinweis auf Einstellung des Fraunhofer-Dienstes zum 31.1.2026, Forenbeitrag); MSXFAQ: Free SMIME Zertifikat (Actalis, Stand 2022). ↩

