Ulrich Vosgerau

Vom „Staatsrechtler“ zum Fürsprecher der Prügelstrafe für jüdische Studenten

Die Karriere des Ulrich Vosgerau ist die Geschichte eines Mannes, der sich in den vergangenen Jahren Stück für Stück von den Rändern des seriösen akademischen Betriebs in die Abgründe rechtsextremer Hetze manövriert hat. Der promovierte und habilitierte Jurist, Jahrgang 1974, blickt auf eine klassische Juristenkarriere zurück: Studium in Passau und Freiburg, Referendariat beim Kammergericht Berlin, Promotion bei Thomas Würtenberger, Habilitation 2012 an der Universität zu Köln .

Doch spätestens mit seiner Teilnahme am Potsdamer Treffen im November 2023, bei dem er gemeinsam mit AfD-Politikern, Rechtsextremisten und Unternehmern über „Remigration“ diskutierte, rückte Vosgerau ins Zentrum der öffentlichen Kritik . Die Offenlegung dieses Treffens durch das Recherchenetzwerk Correctiv im Januar 2024 löste deutschlandweite Proteste aus .

Vosgerau versuchte, sich gegen die Berichterstattung juristisch zur Wehr zu setzen – und scheiterte damit. Zunächst erwirkte er zwar eine einstweilige Verfügung zu einer einzelnen Passage, doch die weitreichenden Unterlassungsklagen wurden vom Landgericht Hamburg und später vom Hanseatischen Oberlandesgericht abgewiesen . Im Dezember 2025 bestätigte das Landgericht Hamburg erneut: Die zentralen Aussagen des Correctiv-Berichts, wonach die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern Gegenstand des „Masterplans“ gewesen sei, sind zulässig . Vosgerau und sein Mitstreiter Gernot Mörig scheiterten endgültig mit dem Versuch, die unliebsame Berichterstattung zu unterbinden.

Auch an anderer Stelle musste Vosgerau Niederlagen einstecken: Die Universität zu Köln entschied im September 2026, ihm seinen Titel als Privatdozent nicht zu entziehen . Der Landtag Nordrhein-Westfalen erkannte ihm jedoch seinen Status als Sachverständiger ab . Ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn gibt es bis heute nicht – die Behauptung, ein solches sei eingeleitet worden, stellte sich als Falschmeldung heraus, die der VVN-BDA korrigieren musste .

Doch all das verblasst gegenüber dem, was Vosgerau am 10. Oktober 2026 veröffentlichte. In einem mittlerweile gelöschten Social-Media-Post forderte der Jurist, jüdische Studenten, die den AfD-Politiker Hans-Thomas Tillschneider am Betreten der Synagoge in Halle gehindert hatten, sollten „mit dem Polizeiknüppel durch die Straßen gejagt“ werden .

Der Hintergrund: Am 9. Oktober 2026, dem Jahrestag des antisemitischen Anschlags von Halle, bildeten Mitglieder der Jüdischen Studierendenunion eine Menschenkette, um Tillschneider den Zutritt zur Gedenkfeier zu verwehren. Tillschneider, Vizepräsident des Landtags von Sachsen-Anhalt, hatte den Anschlag von 2019 einst als „Ego-Shooter-Sequenz“ verharmlost und die Gedenkkultur als „Schuldkult“ diffamiert . Die Polizei griff trotz Aufforderung durch Tillschneider nicht ein.

Vosgerau bezeichnete die jüdischen Studenten als „selbsternannte und hergelaufene Synagogen-Quexe“ und erklärte, sie hätten mit ihrem Verhalten den Antisemitismus befördert . Den Präsidenten der Jüdischen Studierendenunion forderte er auf, abzuschieben, falls dieser nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitze .

Die FAZ kommentierte diese Entgleisung mit den Worten: „Man weiß jetzt, in welcher Gedankenwelt Ulrich Vosgerau lebt.“ Der Satz, dass Juden mit oder ohne Knüppel durch die Straßen getrieben wurden, sei in Deutschland bereits oft geschehen – in jener Zeit, von der Tillschneider nichts mehr hören wolle .

Vosgerau bleibt also weiterhin CDU-Mitglied, weiterhin als Anwalt zugelassen, weiterhin Träger des Titels Privatdozent.

Eines dürfte allerdings klar sein, dieser Jurist befindet sich in der Tradition einiger NS-Juristen von vor hundert Jahren. Er lotet die Grenzen aus und ist im Herzen wohl Antisemit.

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